Dienstleistungen - Luftdichtheitsprüfungen |
| |
| Für die 1995 in der 3. Wärmeschutzverordnung ("WSVO'95") eingeführte Luftdichtheitsprüfung (nach EN-ISO 9972 von 1996) sind die Ausführungsbestimmungen (in DIN 4108, Teil 7) seit August`98 verkündet und damit für Neubauten und Renovierungen gesetzlich verbindlich. |
| |

Holzdecke (Thermografiebild) |

Holzdecke (Sichtbild) |
|
| Thermografiebild einer Holzdecke bei 50 Pa Prüfunterdruck ohne Luftsperrfolie. (blau visualisiert die auf kurzen Wegen zwischen den Holzpaneelen eintretende kalte Außenluft) |
| |
| Im Zuge der Verringerung der Transmissionswärmeverluste durch immer größere Dämmstärken in Wand und Dach, kommt der Luftdichtheit der gesamten Gebäudehülle eine immer größere Bedeutung zu. Insbesondere bei allen Leichtbauweisen muß diese durch eine spezielle "luftdichtende Ebene" geplant und ausgeführt werden. |
| |
| Der Nachweis der Luftdichtheit erfolgt nach EN 9972 mit Blower-Door, wobei ein Gebäude oder Teile davon unter definierte Prüfdrücken gesetzt wird. |
| |
| Während die einfache Blower-Door-Prüfung nur einen globalen Zahlenwert liefert, können wir mit Hilfe einer Infrarot-Kamera die ungewollten Lufteinströmungen auf Grund der damit verbundenen Temperaturänderungen detailliert sichtbar machen und dokumentieren. |
| |
| Da in den ersten Jahren etwa 80% der von uns bisher geprüften Gebäude den Normwert nicht erreichten, liefert die Kombination Blower-Door und Infrarot-Kamera wertvolle Hinweise für gezielte Nachbesserungsmaßnahmen. |
| |
| Durch Erfahrung und technischen Fortschritt hat sich die Ausführungsqualität bei Serienbanten merklich verbessert. |
| |
| Mehr Informationen zum Thema Luftdichtheit erhalten Sie auf unserer gesonderten Homepage. |
| |
| |
| Kontaktinformationen: |
| Dr. Specht GmbH, Aarstrasse 143-145, 65232 Taunusstein-Hahn |
| Telefon: +49 (0) 6128-3966 |
| Telefax: +49 (0) 6128-3926 |
| E-Mail: info@DrSpecht.de |
| |
| © Dr. Specht GmbH Infrarot-Messtechnik |
| |